Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma

K + K Karpinski und Kramer Autotechnik OHG,
Otto-Lilienthal-Straße 16,
31535 Neustadt am Rübenberge

§ 1 Geltungsbereich

Sämtlichen Lieferungen, Leistungen, Werkleistungen und Verkäufe werden seitens der Verkäuferin (K & K Autotechnik) nur unter nachstehenden Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Diese werden Bestandteil eines jeden Vertrages. Bei laufenden, wiederkehrenden, vertraglichen Leistungen gelten die Geschäftsbedingungen auch, wenn nicht erneut ausdrücklich vereinbart, für jedes Folgegeschäft. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im gesamten Geschäftsverkehr, gleichwohl ob es sich bei dem Kunden um Kaufleute im Sinne des HGB oder Privatpersonen (nicht gewerbliche Kunden) handelt. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, etwa die eines Vertragspartners, auf die dieser Bezug nimmt, werden ausgeschlossen. Diesen wird ausdrücklich für jeden Fall widersprochen.

Jeder Kunde erkennt diese Bedingungen an. Der Kunde erkennt an, dass er in jedem Fall die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte. Dies sowohl bei Vertragsschlüssen über das Internetportal, wie auch bei Vertragsschlüssen in den Räumlichkeiten der Firma K & K Autotechnik. Für den Fall der telefonischen Bestellungen wird ebenfalls auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen. Der Kunde wird vor jedem Vertragsschluss auf dieselben verwiesen. Er erkennt an, dass diesem die Möglichkeit gegeben worden ist, von diesen per Internet oder durch Zusendung vor Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen.

§ 2 Vertragsschluss (Angebot und Annahme)

Sämtliche vertraglichen Angebote der Firma K & K Autotechnik sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellungen 21 Tage gebunden. Der Vertrag gilt erst als geschlossen, wenn innerhalb dieser 21 Tage ihm eine Auftragsbestätigung schriftlich zugeht oder aber die Ware an ihn ausgeliefert wird.

Eine Übersendung einer Rechnung durch Firma K & K Autotechnik ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung, auch wenn die Ware erst zu einem späteren Zeitpunkt übersandt wird.

Inkludiert in jeden Vertragsschluss, insbesondere bei Um-/Anbauten an Fahrzeugen bei K & K Autotechnik oder insbesondere bei der Vornahme von Leistungssteigerungen, Veränderungen an der Motortechnik/-elektronik genehmigt der Kunde Probefahrten durch die Firma K & K Autotechnik oder durch Beauftragte. Dies gilt auch für das Fahren der Fahrzeuge durch Sachverständige zur Erbringung möglicher Eintragungen in die Fahrzeugpapiere oder Erstellung von diesbezüglichen Gutachten.

§ 3 Schriftliche, telefonische oder Anpreisungen im Internetportal

Die Firma K & K Autotechnik verspricht bei Vertragsschluss Leistungen in handelsüblicher Qualität zu erbringen. Dies gilt nicht für den Fall, dass besondere Eigenschaften schriftlich vereinbart werden.

Soweit in Veröffentlichungen im Internetportal oder in übersandten Broschüren Beschreibungen, Angebote oder Abbildungen verwendet werden, so handelt es sich hierbei um Beispiele. Die jeweilig zu erbringende Leistung von der Firma K & K Autotechnik kann von diesen allgemeinen Anpreisungen abweichen, dies aufgrund besonderer technischer Bedingungen, des Einzelfalls oder besonderer Vereinbarungen. Gebunden ist die Firma K & K Autotechnik nur an einzelvertraglich erfolgte Anpreisungen in schriftlichen Angeboten (auch per Email). Insbesondere im Hinblick auf ständige technische Veränderungen und Weiterentwicklungen können Abweichungen von den Anpreisungen, soweit nicht schriftlich einzelvertraglich durch die Firma K & K Autotechnik geschehen, bestehen.

Soweit die einzelvertragliche Leistung von früher erstellten und angepriesenen Fahrzeugen abweicht, so hat dieses die Firma K & K Autotechnik nicht zu vertreten. Im Übrigen besteht keine Verbindlichkeit bei offensichtlichen Fehlern in den Anpreisungen durch Irrtümer - Rechen- oder Schreibfehlern.

Entsprechendes gilt auch, wenn der Kunde keine hinreichenden Unterlagen zur Spezifizierung seiner Wünsche offen legt.

§ 4 Preise

Die Preise sind Nettopreise, egal ob es sich bei dem Kunden um einen gewerblichen oder nichtgewerblichen Kunden handelt, es sei denn, der Preis ist als Bruttopreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Preise verstehen sich bei Abholung bei der Firma K & K Autotechnik. Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten werden zusätzlich berechnet, ebenfalls die Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist spätestens bei der Lieferung fällig, wenn nicht die Vertragsparteien schriftlich etwas anderes ausbedungen haben. Die Firma K & K Autotechnik ist berechtigt, Bestellungen per Nachnahme zu versenden und kann die Nachnahmegebühren besonders erheben. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt die Ware im Eigentum der Firma K & K Autotechnik. Dies gilt auch für etwaige überlieferte Daten.

Dies gilt auch für Installationen von Hardware, etwa in Steuergeräte eines Fahrzeuges. Es wird diesbezüglich der verlängerte Eigentumsvorbehalt vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist die Firma K & K Autotechnik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bei nichtgewerblichen Kunden und in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bei gewerblichen Kunden zu berechnen. Der Firma K & K Autotechnik bleibt jedoch vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Dem Käufer bleibt in diesem Fall es unbenommen, gegenbeweislich einen geringeren Schaden darzulegen.

Die Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von der Firma K & K Autotechnik ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unstreitig oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche.

§ 5 Abnahme von Werk- und Lieferleistungen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht

Die Firma K & K Autotechnik wird neben dem gesetzlich zustehenden Zurückbehaltungsrecht ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht eingeräumt für den Fall, dass der Kunde die in Auftrag gegebenen Leistungen nicht bezahlt und sich entsprechende Gegenstände oder aber das Fahrzeug/Fahrzeuge noch im Besitz von der Firma K & K Autotechnik befinden. Auch bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechts werden Standgebühren, wie unter § 5 festgestellt, vom Kunden verwirkt.

§ 7 Haftung bei Versand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von der Firma K & K Autotechnik. Die Auswahl von Versendungsunternehmen oder Versendungsarten bleibt der Firma K & K Autotechnik vorbehalten. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die das Versandunternehmen oder aber der Kunde zu vertreten haben, so bestehen diesbezügliche keine Haftungsansprüche gegen die Firma K & K Autotechnik. Dies gilt auch bei Nichtabnahme der Waren durch den Kunden. Für diesen Fall ist die Firma K & K Autotechnik berichtigt, eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass dadurch die Geltendmachung eines höheren weiteren Schadens ausgeschlossen ist oder aber es des Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf.

§ 9 Herstellergarantie/Gewährleistungen

Der Kunde, egal ob ihm Fahrzeugteile übersandt werden oder diese bei der Firma K & K Autotechnik eingebaut werden, wird darauf hingewiesen und davon in Kenntnis gesetzt, dass die Firma K & K Autotechnik ein Fahrzeugtuning vornimmt. Die im Rahmen der Tuningmaßnahmen eingebrachten Produkte oder erbrachten Leistungen verändern das Fahrzeug, den Motor, ggf. das Steuergerät und Steuerdaten. Dies kann zur Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeuges des Kunden führen. Dadurch, darauf wird ausdrücklich hingewiesen, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Darauf wird der Kunde ggf. gesondert hingewiesen. Aber auch wenn ein solcher Hinweis nicht erfolgt, wird darauf hingewiesen, dass nach Veränderungen der Firma K & K Autotechnik das Fahrzeug ggf. im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr benutzt darf, soweit eine Änderung der eingetretenen Fahrzeugendaten im Kraftfahrzeugbrief nicht eingetragen wurde.

Das Fahrzeug kann ggf. des Weiteren den Versicherungsschutz verlieren. Insoweit muss eine Änderung der Fahrzeugpapiere und ggf. der Kfz-Versicherung vorgenommen und unverzüglich Mitteilungen gemacht werden. Wenn der Kunde ohne entsprechende Maßnahmen das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, so erfolgt dies auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für beim Kunden eingetretene oder bei Dritten eingetretene Schäden durch die Leistungsveränderungen am Fahrzeug übernommen.

Ggf. ist mit der Firma K & K Autotechnik eine gesonderte Vereinbarung darüber zu treffen, dass die Veränderungen am Fahrzeug in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, ggf. nach Lieferung eines entsprechenden Gutachtens oder einer Anfertigung desselben durch die Firma K & K Autotechnik. Dies ist gesondert zu vereinbaren und durch den Kunden zu vergüten. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien wird die Firma K & K Autotechnik keine entsprechenden Maßnahmen zur Eintragung der Änderungen herbeiführen.

Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass bei Tuningmaßnahmen, gleich ob am Fahrwerk, am Motor oder in der Motorelektronik eine höhere Leistung des Fahrzeuges oder aber eine erhöhte Beanspruchung der entsprechenden Fahrzeugteile eintreten kann und wird. Die überproportionale Beanspruchung der Fahrzeugtelemetrie kann insoweit zu früherem Verschleiß und kürzerer Lebensdauer des Motors, des Fahrwerkes und des Fahrzeuges insgesamt führen. Darauf wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen. Außer auf die konkret gelieferten Teile und die entsprechenden durch die Firma K & K Autotechnik erbrachten Leistungen werden weitergehende Ersatzansprüche ausgeschlossen und Garantien nicht übernommen. Dies betrifft insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art. Diese werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Auch Mangelfolgeschäden positiver Vertragsverletzung oder aufgrund von Sachmängelrechten werden im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Nutzungsausfall und Mietwagenkosten.

Es besteht im Übrigen keine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen oder die durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnutzung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme, Kälte oder Beanspruchung des Fahrzeuges über Gebühr entstanden sind. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der Fahrzeugteile und dass dies auf ein Verschulden der Firma K & K Autotechnik zurückzuführen ist, hat der Kunde zu beweisen.

Er hat im Übrigen stets Wartungsarbeiten am Fahrzeug auszuführen und der Firma K & K Autotechnik ggf. nachzuweisen.

§ 10 Werksgarantie

Soweit bei Neufahrzeugen oder solchen, die noch einer Werkgarantie unterliegen, eine Veränderung an den wesentlichen Antriebsteilen des Fahrzeuges vorgenommen wird, kann die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen. Die K & K Autotechnik tritt insoweit nicht in einen solchen Garantievertrag ein. Der Kunde muss insoweit einen selbständigen Garantievertrag mit einem Garantieanbieter abschließen. Hierzu gibt die Firma K & K Autotechnik auf Verlangen entsprechende Vorschläge dem Kunden bekannt.

Soweit der Kunde Tuningleistungen aufgrund übersandter Tuningteile selbst vornimmt oder vornehmen lässt, wird durch unsachgemäßen Einbau dieser Kraftfahrzeugteile eine Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Kunde einen sachgemäßen Einbau der Tuningteile/der Motorelektronik (Tuningchip) nachweist.

Jegliche Angaben zur Leistungsveränderung am Motor sind Circa-Angaben. Diese können im Einzelfall nach oben oder unten abweichen, da auch insoweit Abweichungen der jeweilige Hersteller bereits am gelieferten Fahrzeug vorliegen können.

§ 11 Schadensersatz

Die Höhe des Schadensersatzes seitens der Firma K & K Autotechnik gegen den Kunden beträgt mindestens 15 % für jeden Fall des vom Kunden verschuldeten Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, dass der Firma K & K Autotechnik ein höherer Schaden entstanden und die Firma K & K Autotechnik diesen nachweisen kann. Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 12 Sachmängel

Soweit der Kunde das Vorliegen von Fehlern oder Sachmängel behauptet, so sind diese unverzüglich an die Firma K & K Autotechnik nach Kenntnisnahme bekannt zu geben. Der Firma K & K Autotechnik ist ausreichend Gelegenheit zur Nachlieferung/Nachbesserung zu geben. Aufgrund des laufenden Geschäftsbetriebes ist eine Nachfrist jeweils von mindestens 14 Tagen der Firma K & K Autotechnik zu gewähren. Soweit Softwaremängel/-fehler behauptet werden, ist die Firma K & K Autotechnik die Software bzw. das Fahrzeug insgesamt zur Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen.

§ 13 Urheberrechte

Sämtliche von der Firma K & K Autotechnik dem Kunden gelieferten schriftlichen Unterlagen, Kostenvoranschläge, Skizzen, Entwürfe und Tuningsoftware unterliegen dem Urheberrechten der Firma K & K Autotechnik. Jegliches Kopieren oder Auslesen zu Gunsten Dritter ist dem Kunden ohne schriftliche Zustimmung der Firma K & K Autotechnik untersagt. Für jeden Fall wird eine Konventionalstrafe von 2.000,00 € sofort verwirkt und fällig unter Außerachtlassung eines evtl. darüber hinaus gehenden geltend zu machenden weiteren Schadensersatzanspruch aus diesem Vertragsverstoß.

§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Firmensitz der Firma K & K Autotechnik. Deutsches Recht findet auch bei Vertragsschluss mit ausländischen Kunden ausschließlich Anwendung.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder weitere dieser Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Entsprechende betroffene Bestimmungen sind so auszulegen, wie sie dem Willen der Parteien am ehesten tatsächlich und wirtschaftlich entspricht.

Unsere Anschrift:

K+K Karpinski und Kramer AutoTechnik OHG
Gesellschafter:
Stephan Karpinski und Andreas Kramer
Gewerbegebiet Ost
Otto-Lilienthal-Str.16
D-31535 Neustadt

Tel: +49 (050 32) - 93 99 01
Fax: +49 (050 32) - 93 93 96

E-mail kk-autotechnik@arcor.de
Steuer - Nr. 34/221/06008
Umsatz - ID DE: 180909781
HRA: 110316 Amtsgericht Hannover